Bremermann droht Ruhegehalt-Kürzung

Berne. Ex-Bürgermeister Bernd Bremermann muss mit der Kürzung seines Ruhegehalts rechnen.
Einen entsprechenden Beschluss strebt das Verwaltungsgericht Oldenburg an.
Der Landkreis Wesermarsch hatte beim Gericht eine Disziplinarstrafe wegen schwerer Dienstvergehen beantragt.

Von Georg Jauken

 

Das Gericht folgt damit in den wesentlichen Punkten dem für die Kommunalaufsicht zuständigen Kreis, wonach die „Schlechtleistung“ der Personalsachbearbeitung im Berner Rathaus unter der Ägide Bremermann in ein Dienstvergehen „gekippt“ sei. Die „desaströse“ Bearbeitung der Personalakten hatten unter anderem dazu geführt, dass zeitweise keine Sozialabgaben und Steuern für das Personal abgeführt wurden. Der Auflage des Kreises, die Akten umfassend nachzuarbeiten, kam die Gemeinde nicht innerhalb der gesetzten Frist nach.

Zu wenig Personal?

Der Beklagte begründet dieses Versäumnis mit einer knappen Personaldecke. Seit seinem Amtsantritt 1996 habe es einen Einstellungsstopp gegeben. Der Versuch, die Personalsachbearbeitung an den Bezirksverband Oldenburg zu übertragen, sei an der Politik gescheitert. Als 2008 zwei neue Mitarbeiterinnen eingesetzt werden konnten, hätten sie keine Chance mehr gehabt, die Akten innerhalb der Frist aufzuarbeiten. Im April 2009 wurde der ehemalige SPD-Politiker Bremermann schließlich als Bürgermeister abgewählt und strebt nun als Vorsitzender des Bürgerforums Berne einen Sitz im nächsten Rat an.

Weitere Versäumnisse während der Amtszeit räumte Bremermann ein. So hatte der Rat Jahresrechnungen nicht oder verspätet erhalten. Während des Umbaus der Grundschule Ganspe vergab er Aufträge, ohne – wie in den fraglichen Fällen vorgeschrieben – den Verwaltungsausschuss zu beteiligen. Bremermann beklagt, dass das Gericht Probleme wie mit der Auflösung der Stedinger Gesellschaft nicht als Gründe für die Versäumnisse gelten lässt. „Das war alles kein Thema.“

Der vom Gericht angestrebte Beschluss ähnelt einem Vergleich. Stimmen Bremermann und der Kreis bis Dienstag zu, ist er rechtskräftig und der frühere Verwaltungschef muss drei Jahre lang auf 20 Prozent seines Ruhegehalts verzichten. Im anderen Falle erginge ein – nach Überzeugung von Kläger und Beklagtem vermutlich gleich lautendes – Urteil, gegen das jedoch Rechtsmittel eingelegt werden kann.

Ob Bremermann den Beschluss akzeptiert, ist offen. „Ich muss mich noch mit meinem Anwalt beraten“, lautet sein Kommentar. Im Großen und Ganzen gehe der Vorschlag jedoch „in Ordnung“. Viele der ursprünglichen Vorwürfe hätten keine Rolle mehr gespielt. „Der Landkreis wollte mehr. Wer Klage erhebt, will einem Beamten weh tun.“

Auf ein Urteil und damit auf die Möglichkeit einer Berufung zu bestehen, so Bremermann weiter, mache jedoch nur Sinn, wenn er keine Schlechterstellung gegenüber dem Beschluss zu erwarten habe. Denkbar wäre eine Rückstufung um eine Besoldungsstufe und damit dauerhaft weniger Ruhegehalt oder ein „Freibrief“, wonach Bremermann die Haftung für alle in seiner Amtszeit eingetretenen Schäden übernehmen würde. „Dazu bin ich nicht bereit“, stellt Bremermann klar und verweist darauf, dass der Kreis bisher keinen Schaden beziffert habe.

„Nicht ganz ohne“

„Inhaltlich ist das in Ordnung“, lautet der Kommentar des Ersten Kreisrates Hans Kemmeries zu dem Beschlussvorschlag des Gerichts. „Unter dem Strich ist unsere Rechtsauffassung bestätigt worden.“ Die absehbare Kürzung von Bremermanns Ruhegehalt sei „nicht ganz ohne.“