Bremermann-Verfahren vor dem Ende

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Von georg jauken
Berne. Im Disziplinarverfahren gegen den 2009 abgewählten Berner Bürgermeister Bernd Bremermann zeichnet sich ein Ende ab. Das Verwaltungsgericht Oldenburg strebt einen Beschluss an, wonach der frühere Rathauschef wegen schwerer Dienstvergehen drei Jahre lang auf 20 Prozent seines Ruhegehalts verzichten muss. Stimmen der Kreis Wesermarsch als Kläger und der Beklagte bis Dienstag zu, ist der Beschluss rechtskräftig.
Das Gericht folgt in wesentlichen Punkten dem Kreis, wonach die "Schlechtleistung" der Personalsachbearbeitung im Berner Rathaus unter der Ägide Bremermann in ein Dienstvergehen "gekippt" sei. Die "desaströse" Bearbeitung der Personalakten hatte unter anderem dazu geführt, dass teilweise keine Sozialabgaben und Steuern für das Personal abgeführt wurden. Der Auflage des Kreises, die Akten umfassend nachzuarbeiten, kam die Gemeinde innerhalb der gesetzten Frist nicht nach. Während des Umbaus einer Grundschule vergab Bremermann außerdem Aufträge, ohne – wie in den fraglichen Fällen vorgeschrieben – den Verwaltungsausschuss zu beteiligen.