Bremermann muss verzichten

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Berne. Das Disziplinarverfahren gegen Ex-Bürgermeister Bernd Bremermann ist beendet.
Der frühere Berner Verwaltungschef muss auf Teile seines Ruhegehalts verzichten.

 

Sowohl der Kreis Wesermarsch als Kläger als auch Bremermann haben rechtzeitig vor Ablauf der Frist am Dienstag einem vom Oldenburger Verwaltungsgericht vorgeschlagenen Beschluss zugestimmt und auf ein offizielles Urteil mit der Möglichkeit, in Berufung zu gehen, verzichtet, bestätigt Landrat Michael Höbrink. Bremermann muss nun drei Jahre lang auf 20 Prozent seines Ruhegehalts verzichten.

Die Kommunalaufsicht beim Landkreis sieht sich in seiner Rechtsauffassung betätigt, wonach die „Schlechtleistung“ der Personalsachbearbeitung im Berner Rathaus unter der Ägide Bremermann in ein Dienstvergehen „gekippt“ sei. Er sei froh, dass dies nun auch von einem neutralen Gericht festgestellt worden sei, sagte Höbrink. Wie berichtet, hatte die als desaströs bezeichnete Bearbeitung der Personalakten unter anderem dazu geführt, dass teilweise keine Sozialabgaben und Steuern für das Personal der Gemeinde abgeführt wurden. Der Auflage des Kreises, die Akten umfassend nachzuarbeiten, kam das Rathaus nicht in der gesetzten Frist nach. Hinzu kamen weitere Versäumnisse, die Bremermann eingeräumt hatte. (jau)