„Gehe nicht gesenkten Hauptes durch Berne“

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Gerichtsbeschluss Bremermann büßt ein Fünftel seines Ruhegehalts ein – Ermittlungsverfahren weiter anhängig

Der Ex-Bürgermeister akzeptiert einige Vorwürfe. Er verweist aber auch auf wichtige Investitionen während seiner Amtszeit.

von Jan Lehmann

Berne – Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat an diesem Mittwoch in nicht öffentlicher Sitzung den Beschluss gegen den abgewählten Berner Bürgermeister Bernd Bremermann verkündet. Damit steht fest, dass Bremermann, der jetzt Vorsitzender des Bürgerforums Berne ist, drei Jahre lang auf ein Fünftel seines Ruhegehalts verzichten muss.

Parteien stimmen zu
Sowohl der Landkreis als Kläger als auch Bremermann selbst hatten dem Beschluss im Vorfeld zugestimmt. Damit ist das Dienstvergehen des ehemaligen Verwaltungsbeamten festgestellt, es ergeht aber kein Urteil. Die Parteien können keine Rechtsmittel einlegen.

„Zufrieden sein kann man damit nicht; es ist schließlich kein Freispruch. Andererseits gehe ich jetzt nicht gesenkten Hauptes durch Berne“, erklärte Bernd Bremermann in einem Gespräch mit der NWZ  . Er verwies auf Investitionen im Bereich der Bildung und Kinderbetreuung, die während seiner Amtszeit umgesetzt worden waren. So habe der Landkreis den zu üppigen Bau der Gansper Grundschule kritisiert. Heute könne die Gemeinde froh sein, dass die Schule groß genug sei, um auch noch den Kindergarten aufzunehmen. Das Kindergartengebäude war (wie berichtet) abgebrannt.

Bremermann räumte ein, dass er in Bezug auf Personalsachbearbeitung „nicht zeitgerecht nachgearbeitet“ habe. Damit steht ein Ermittlungsverfahren im Zusammenhang, das weiterhin bei der Oldenburger Staatsanwaltschaft anhängig ist. Das bestätigte die Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft, Kathrin Schmelzer.

In Bremermanns Amtszeit waren Sozialabgaben für Gemeindeangestellte nicht abgeführt worden. Die Versicherungsträger hatten die Forderungen bei der Gemeinde geltend gemacht und Säumniszuschläge verlangt. Dadurch ist der Gemeinde ein finanzieller Schaden entstanden.

Ermittler sichten Akten
Wie die Ermittlungsbehörde dieses Versäumnis bewertet, steht noch nicht fest. Es ist also möglich, dass sie Anklage erhebt, einen Strafbefehl erlässt oder das Verfahren einstellt. Wie Kathrin Schmelzer erklärt, hat nun zunächst der Anwalt von Bremermann die Möglichkeit, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Außerdem werden die Ermittler vor der Entscheidung noch die Akten aus dem Verwaltungsgerichtsverfahren sichten.