Nach der Strafe geht’s um Schadensersatz

Berne. Das Urteil ist gesprochen, der Schaden bleibt. Nach dem Ende der gerichtlichen Auseinandersetzung um die Disziplinarvergehen des früheren Bürgermeisters ist die Akte Bernd Bremermann alles andere als geschlossen. Ihm droht jetzt eine Schadensersatzforderung zwischen 5000 und 10 000 Euro.
 

 

Wie berichtet, folgte das Verwaltungsgericht Oldenburg im Wesentlichen dem für die Kommunalaufsicht zuständigen Landkreis, wonach die „Schlechtleistung“ der Personalsachbearbeitung im Rathaus unter der Ägide Bremermann in ein Dienstvergehen „gekippt“ sei. Mit der Bekanntgabe der Entscheidung steht nun fest, dass Bremermann drei Jahre lang eine Kürzung seines Ruhegehalts hinnehmen muss.

Über die Höhe der Strafe ließe sich diskutieren, meint Nachfolger Franz Bittner. Wichtiger sei, dass das Gericht mit seiner Entscheidung deutlich gemacht habe, dass es kein „Märchen“ war, was über Bremermann erzählt wurde, nachdem Rechnungsprüfer im Jahr 2008 Versäumnisse in seiner Amtsführung aufgedeckt hatten. Bittner hatte die mündliche Verhandlung gegen Bremermann als Zuschauer verfolgt, als es um Jahresrechnungen ging, die dem Rat verspätet zugestellt wurden, um Aufträge im Zusammenhang mit dem Bau der Grundschule Ganspe, die der Bürgermeister nicht ohne Zustimmung des Verwaltungsausschusses hätte vergeben dürfen, und vor allem um die „desaströse“ Bearbeitung der Personalakten, die dazu führte, dass teilweise keine Sozialabgaben und Steuern für die Mitarbeiter der Gemeinde abgeführt wurden.

Bereit, dafür geradezustehen

Bittner hatte schon vor seiner Wahl zum Bürgermeister als vom Landrat eingesetzter kommissarischer Verwaltungschef im Rathaus mit dem Aufräumen begonnen. Die Personalakten sind aufgearbeitet, die Sozialversicherungsbeiträge nachgezahlt, außerdem Versäumniszuschläge zwischen 4000 bis 5000 Euro.

Zudem sind der Gemeinde Anwalts- und Gerichtskosten entstanden, als Bremermann versuchte, die Einmischung des Kreises gerichtlich zu verhindern. Bittner will die „gerichtliche Anregung“ aufgreifen und Schadenersatzansprüche gegen seinen Amtsvorgänger geltend machen. Mit den Versäumniszuschlägen beläuft sich der Schaden nach bisherigen Berechnungen auf eine Summe unter 10 000 Euro.

Dass die Forderung auf ihn zukommt, weiß Bremermann. Noch während der Verhandlung erklärte er seine Bereitschaft, für Anwalts- und Gerichtskosten sowie Schäden im Zusammenhang mit der fehlerhaften Personalsachbearbeitung geradezustehen. (jau)