Gemeinde holt sich Rat von Experten

logo_wkonline.jpgBaubeschränkungen sensibles Thema

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Corbes erläuterte das Bemühen der Gemeinde Hatten, gewerbliche Anlagen über die Bauleitplanung zu steuern. Dabei zeigte er deutlich die Grenzen einer Baubeschränkung über Vorgaben auf. Er nannte zum einen die Interessen ortsansässiger Landwirte, die – bei einem Vollerwerbsbetrieb mit gesicherter Hofnachfolge – die Existenzgrundlage für die nächste Generation sichern wollen. Ortsansässige Landwirte sind auch Wähler, und denen legen die Ratsmitglieder ungern Beschränkungen auf. Die haben auch wenig Aussicht auf Erfolg, so lange Betriebserweiterungen auf hofnahen Flächen beantragt werden.

Leichter fällt es da schon, Auflagen zu machen, wenn externe Investoren Interesse an der Errichtung von Anlagen für die Intensivhaltung von Hühnern, Puten oder Schweinen zeigen. Die Gemeinde Hatten sieht sich dem Druck solcher Interessenten vor allem aus seiner Nachbargemeinde Dötlingen und dem Südoldenburgischen ausgesetzt. Hier verlangt der Gesetzgeber im neuen Baugesetz jedoch schon, dass Anlagen ab einer bestimmten Größenordnung künftig eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchlaufen müssen.

Das Interesse der Landwirte an der Errichtung von Biogasanlagen, machte Corbes klar, gehe zurück. Ursache sei die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Hinblick auf den Flächenverbrauch für den zur Energiegewinnung angebauten Mais und die Reduzierung der Einspeisevergütung.

Um überhaupt erst einmal zu ermitteln, was ihre Landwirte planen, hatte die Gemeinde Hatten unter Mitwirkung der Landwirtschaftskammer Oldenburg und des Landvolks eine kostenpflichtige Befragung durchführen lassen. Die ermittelten Daten werden als verlässlich angesehen. Dennoch gab Sven Corbes zu bedenken, mit Bestimmtheit lasse sich kaum vorhersagen, was Wunsch des jeweiligen Landwirts sei und was er später tatsächlich einmal konkret in die Tat umsetzen werde. Die Vorhaben Auswärtiger ließen sich ohnehin gar nicht erfassen.

Für die Steuerung großer Mastanlagen sei wichtig, so Corbes, dass eine Gemeinde in ihrem Flächennutzungsplan ein flächendeckendes Planungskonzept darstelle. Für die Beschränkung von Tiermastanlagen reiche das jedoch nicht. Dazu seien Bebauungspläne notwendig.