Nach der Strafe geht’s um Schadensersatz
Berne. Das Urteil ist gesprochen, der Schaden bleibt. Nach dem Ende der gerichtlichen Auseinandersetzung um die Disziplinarvergehen des früheren Bürgermeisters ist die Akte Bernd Bremermann alles andere als geschlossen. Ihm droht jetzt eine Schadensersatzforderung zwischen 5000 und 10 000 Euro.
Wie berichtet, folgte das Verwaltungsgericht Oldenburg im Wesentlichen dem für die Kommunalaufsicht zuständigen Landkreis, wonach die „Schlechtleistung“ der Personalsachbearbeitung im Rathaus unter der Ägide Bremermann in ein Dienstvergehen „gekippt“ sei. Mit der Bekanntgabe der Entscheidung steht nun fest, dass Bremermann drei Jahre lang eine Kürzung seines Ruhegehalts hinnehmen muss.
Über die Höhe der Strafe ließe sich diskutieren, meint Nachfolger Franz Bittner. Wichtiger sei, dass das Gericht mit seiner Entscheidung deutlich gemacht habe, dass es kein „Märchen“ war, was über Bremermann erzählt wurde, nachdem Rechnungsprüfer im Jahr 2008 Versäumnisse in seiner Amtsführung aufgedeckt hatten. Bittner hatte die mündliche Verhandlung gegen Bremermann als Zuschauer verfolgt, als es um Jahresrechnungen ging, die dem Rat verspätet zugestellt wurden, um Aufträge im Zusammenhang mit dem Bau der Grundschule Ganspe, die der Bürgermeister nicht ohne Zustimmung des Verwaltungsausschusses hätte vergeben dürfen, und vor allem um die „desaströse“ Bearbeitung der Personalakten, die dazu führte, dass teilweise keine Sozialabgaben und Steuern für die Mitarbeiter der Gemeinde abgeführt wurden.
Bereit, dafür geradezustehen
Bittner hatte schon vor seiner Wahl zum Bürgermeister als vom Landrat eingesetzter kommissarischer Verwaltungschef im Rathaus mit dem Aufräumen begonnen. Die Personalakten sind aufgearbeitet, die Sozialversicherungsbeiträge nachgezahlt, außerdem Versäumniszuschläge zwischen 4000 bis 5000 Euro.
Zudem sind der Gemeinde Anwalts- und Gerichtskosten entstanden, als Bremermann versuchte, die Einmischung des Kreises gerichtlich zu verhindern. Bittner will die „gerichtliche Anregung“ aufgreifen und Schadenersatzansprüche gegen seinen Amtsvorgänger geltend machen. Mit den Versäumniszuschlägen beläuft sich der Schaden nach bisherigen Berechnungen auf eine Summe unter 10 000 Euro.
Dass die Forderung auf ihn zukommt, weiß Bremermann. Noch während der Verhandlung erklärte er seine Bereitschaft, für Anwalts- und Gerichtskosten sowie Schäden im Zusammenhang mit der fehlerhaften Personalsachbearbeitung geradezustehen. (jau)
Bremermann muss verzichten
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Berne. Das Disziplinarverfahren gegen Ex-Bürgermeister Bernd Bremermann ist beendet.
Der frühere Berner Verwaltungschef muss auf Teile seines Ruhegehalts verzichten.
Sowohl der Kreis Wesermarsch als Kläger als auch Bremermann haben rechtzeitig vor Ablauf der Frist am Dienstag einem vom Oldenburger Verwaltungsgericht vorgeschlagenen Beschluss zugestimmt und auf ein offizielles Urteil mit der Möglichkeit, in Berufung zu gehen, verzichtet, bestätigt Landrat Michael Höbrink. Bremermann muss nun drei Jahre lang auf 20 Prozent seines Ruhegehalts verzichten.
Die Kommunalaufsicht beim Landkreis sieht sich in seiner Rechtsauffassung betätigt, wonach die „Schlechtleistung“ der Personalsachbearbeitung im Berner Rathaus unter der Ägide Bremermann in ein Dienstvergehen „gekippt“ sei. Er sei froh, dass dies nun auch von einem neutralen Gericht festgestellt worden sei, sagte Höbrink. Wie berichtet, hatte die als desaströs bezeichnete Bearbeitung der Personalakten unter anderem dazu geführt, dass teilweise keine Sozialabgaben und Steuern für das Personal der Gemeinde abgeführt wurden. Der Auflage des Kreises, die Akten umfassend nachzuarbeiten, kam das Rathaus nicht in der gesetzten Frist nach. Hinzu kamen weitere Versäumnisse, die Bremermann eingeräumt hatte. (jau)
Bremermann droht Ruhegehalt-Kürzung
Berne. Ex-Bürgermeister Bernd Bremermann muss mit der Kürzung seines Ruhegehalts rechnen.
Einen entsprechenden Beschluss strebt das Verwaltungsgericht Oldenburg an.
Der Landkreis Wesermarsch hatte beim Gericht eine Disziplinarstrafe wegen schwerer Dienstvergehen beantragt.
Von Georg Jauken
Das Gericht folgt damit in den wesentlichen Punkten dem für die Kommunalaufsicht zuständigen Kreis, wonach die „Schlechtleistung“ der Personalsachbearbeitung im Berner Rathaus unter der Ägide Bremermann in ein Dienstvergehen „gekippt“ sei. Die „desaströse“ Bearbeitung der Personalakten hatten unter anderem dazu geführt, dass zeitweise keine Sozialabgaben und Steuern für das Personal abgeführt wurden. Der Auflage des Kreises, die Akten umfassend nachzuarbeiten, kam die Gemeinde nicht innerhalb der gesetzten Frist nach.
Zu wenig Personal?
Der Beklagte begründet dieses Versäumnis mit einer knappen Personaldecke. Seit seinem Amtsantritt 1996 habe es einen Einstellungsstopp gegeben. Der Versuch, die Personalsachbearbeitung an den Bezirksverband Oldenburg zu übertragen, sei an der Politik gescheitert. Als 2008 zwei neue Mitarbeiterinnen eingesetzt werden konnten, hätten sie keine Chance mehr gehabt, die Akten innerhalb der Frist aufzuarbeiten. Im April 2009 wurde der ehemalige SPD-Politiker Bremermann schließlich als Bürgermeister abgewählt und strebt nun als Vorsitzender des Bürgerforums Berne einen Sitz im nächsten Rat an.
Weitere Versäumnisse während der Amtszeit räumte Bremermann ein. So hatte der Rat Jahresrechnungen nicht oder verspätet erhalten. Während des Umbaus der Grundschule Ganspe vergab er Aufträge, ohne – wie in den fraglichen Fällen vorgeschrieben – den Verwaltungsausschuss zu beteiligen. Bremermann beklagt, dass das Gericht Probleme wie mit der Auflösung der Stedinger Gesellschaft nicht als Gründe für die Versäumnisse gelten lässt. „Das war alles kein Thema.“
Der vom Gericht angestrebte Beschluss ähnelt einem Vergleich. Stimmen Bremermann und der Kreis bis Dienstag zu, ist er rechtskräftig und der frühere Verwaltungschef muss drei Jahre lang auf 20 Prozent seines Ruhegehalts verzichten. Im anderen Falle erginge ein – nach Überzeugung von Kläger und Beklagtem vermutlich gleich lautendes – Urteil, gegen das jedoch Rechtsmittel eingelegt werden kann.
Ob Bremermann den Beschluss akzeptiert, ist offen. „Ich muss mich noch mit meinem Anwalt beraten“, lautet sein Kommentar. Im Großen und Ganzen gehe der Vorschlag jedoch „in Ordnung“. Viele der ursprünglichen Vorwürfe hätten keine Rolle mehr gespielt. „Der Landkreis wollte mehr. Wer Klage erhebt, will einem Beamten weh tun.“
Auf ein Urteil und damit auf die Möglichkeit einer Berufung zu bestehen, so Bremermann weiter, mache jedoch nur Sinn, wenn er keine Schlechterstellung gegenüber dem Beschluss zu erwarten habe. Denkbar wäre eine Rückstufung um eine Besoldungsstufe und damit dauerhaft weniger Ruhegehalt oder ein „Freibrief“, wonach Bremermann die Haftung für alle in seiner Amtszeit eingetretenen Schäden übernehmen würde. „Dazu bin ich nicht bereit“, stellt Bremermann klar und verweist darauf, dass der Kreis bisher keinen Schaden beziffert habe.
„Nicht ganz ohne“
„Inhaltlich ist das in Ordnung“, lautet der Kommentar des Ersten Kreisrates Hans Kemmeries zu dem Beschlussvorschlag des Gerichts. „Unter dem Strich ist unsere Rechtsauffassung bestätigt worden.“ Die absehbare Kürzung von Bremermanns Ruhegehalt sei „nicht ganz ohne.“